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Hallo,
wir haben einen französischen Scheck auf den Geburtsnamen meiner Frau bekommen. Da ein Scheck ja nicht übertragbar ist, frage ich hier mal nach, ob der Empfängername einfach von uns abgeändert werden darf.
Danke schon mal,
Viele Grüße,
Fritz
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Versicherungsspruch: Der Pfosten raste auf mich zu, und als ich ihm Platz machen wollte, stieß ich frontal damit zusammen.
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Unpräzise Angaben:
Nehmen wir an, dies sei ein frz. Scheck (was mich nicht wundern würde).
Wenn sie ein eigenes Kto hat, geht Ihr zu der Filiale, legt Ausweis vor und reicht ein.
Habt Ihr ein gemeinsames und/oder-Kto: genauso.
Aber nichts abändern.
Meine Frau hat Konten, da taucht Ihr Name nicht auf und meiner ist falsch geschrieben. Wenn Sie unterschreibt, unterschreibt sie lesbar (was man in F. nicht zu kennen scheint) mit IHREM Namen und die Einreicher haben kein Problem.
Daraus leite ich ab: Solange ein Aussteller nicht reklamiert oder ein Empfänger den
Nicht-Eingang nicht bemängelt, geht alles durch.
Es werden die Kto-Nr. auf Empfängerseite eingelesen, dann auf Ausstellerseite Kto.Nr.
Schecknr.
und Deckungsbetrag (mit evtl. Dispo) abgeglichen, aber beim Aussteller wird doch nie der Kringel drunter abgeglichen.
Meine Frau hat angeblich 2 Familiennamen, von denen der eine noch falsch geschrieben ist. Das macht nichts für die Einreicher.
Aber bloß nichts streichen im "à l'ordre"- Feld. Das könnte Aufmerksamkeit erregen.
Frankreichs Banken sind teuer und (smily von ipcon mit "eiß" in der Mitte).
Solange Sie mir falsche Wertpapierdepotauszüge schicken, mich zum Multimillionär machen, der ich nicht bin, dies nicht merken, ohne daß ich reklamiere, gehe ich davon aus, im "Back Office" (wie sie sich nennen) sehr viel verkorkste oder verkokste Praktikanten unter dem Schreibtisch schnuppern.
Beitrag geändert von Maurice (2010-02-07 09:32:25)
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wynmuck schrieb:
... einen französischen Scheck auf den Geburtsnamen meiner Frau ...
Hallo FRITZ und MAURICE und alle anderen, die's interessiert:
Die Frau nimmt nimmt in Frankreich bei Eheschließung nicht den Nach-Namen ihres Gatten an. Sie wird weiterhin bei Behörden mit ihrem Mädchennamen angeschrieben, manchmal zusätzlich noch mit "épouse XXX", also Ehefrau des XXX. Bei meiner frz. Ehefrau steht auf Paß /Carte d'identité : Vorname + Mädchenname und dann épouse + Nach-Name des Gatten.
Somit dürfte das Problem des "Geburtsnamens auf dem Scheck" eigentlich kein Problem darstellen. Die Bank wird ja wohl den Mädchennamen Ihrer Gattin kennen, auch wenn diese keine Französin sein sollte. Wenn der vielleicht auch nicht auf den Kontoauszügen steht, dann doch in den Unterlagen zum Konto, oder im Paß / Personalausweis / Carte Résident / Titre de Séjour.
Wie von Maurice schon angedeutet: In Frankreich werden bei der Unzahl täglich anfallender Schecks : Betrag, Zahler-Kontonummer und -Bank, Empfänger-Kontonummer gescannt und wenn es keine Proteste gibt, ist der Rest egal. Erst wenn die von Maurice zitierten Probleme (Aussteller reklamiert, Empfänger meldet Nicht-Eingang, Scheck nicht gedeckt) auftauchen, werden weitere Nachforschungen / Kontrolllen angestellt.
Schecks werden in F stets (genau wie in D ) "Eingang vorbehalten" gut geschrieben. Das ist schon manchem Auto-Verkäufer zum Verhängnis geworden. Deshalb bei größeren Summen einen Bank-Scheck anfordern. Vielleicht ist das dasselbe wie ein Chèque certifié.
Und bitte keine Streichungen auf einem Scheck vornehmen, den man zum Einkassieren einreicht, da werden erst recht schlafende Hunde geweckt.
Jetzt alle Klarheiten beseitigt ???
Grüße vom
Saubär
Beitrag geändert von Saubär (2010-02-07 11:11:36)
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Hallo Saubär,
und auch Maurice, vielen Dank.
Ich werde es dann mal versuchen mit dem Scheck und ihn einreichen.
Wir haben übrigens in Deutschland geheiratet, und die Franzosen schaffen es nicht, ihren zusammengesetzten Nachnamen (Beispiel: Leissler-Kiep) in die Reihe zu bringen.
Viele Grüße,
Fritz
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Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen.
(Isaac Asimov, am. Wissenschaftsautor)
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Wir haben auch in D. geheiratet und meine Frau führt keinen Doppelnamen, sondern hat den Mädchennamen behalten.
Nun wird sie manchmal mit "Madame Leissler" und ich manchmal mit "Monsieur Kiep" angesprochen (aber nicht wegen der Geldaffäre)
Dann kommen noch Aussprachefehler (verzeihbar) und Schreibfehler (Doppelkonsonanten, Umlaute wie ä oder ö) hinzu.
Es ist schon ein eigenartiges Ländchen.
Pro Jahr werden über 25.000.000 ungedeckte Schecks ausgestellt.
Bei Lidl (in unserer Gegend) dürfen die Engländer nicht mit zwei Tage zuvor in GB
eingetauschten 200 E-Scheinen bezahlen (ein gültiges Zahlungsmittel).
Dafür werden die Preise immer noch gleichzeitig in vor 8 Jahren abgeschafften Francs ausgewiesen.
In einem Baumarkt werden keine Schecks von über 150 E angenommen.
In einer Parfümerie gar keine.
Gleichzeitig bieten Banken Scheckhefte zweisprachig an: Französisch und Bretonisch:
Danvezioù - yezh evit deskin Brezhoneg ha Gallaoueg.
Auf das n von deskin müßte noch ne Tilde.
Die Annahme dieser Schecks wird dann in manchen Läden verweigert.
http://www.keravon.com/skol/kentel.php3 … rgant.php3
@ Saubär: ein Chèque certifié ist kein chèque de banque (für den die Bank gerade steht, weil das Geld auf einem SonderKto. blockiert ist).
Beitrag geändert von Maurice (2010-02-07 12:20:34)
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Maurice schrieb:
... ein Chèque certifié ist kein chèque de banque (für den die Bank gerade steht, weil das Geld auf einem SonderKto. blockiert ist).
Maurice,
bevor wir jetzt in eine tiefschürfende Diskussion über Bankscheck und chèque certifié einsteigen, werde ich in den nächsten Tagen mal meine Bank fragen. In der Hoffnung, daß diese mir erschöpfend den Unterschied zwischen einem Bankscheck und einem chèque certifié erklären kann. Werde dann berichten.
Fritz,
wenn die Scheckeinlösung bei Ihnen Schwierigkeiten macht, können Sie ihn gerne mir schicken. Meine Bank ist immer froh, wenn auf meinem Konto eine Gutschrift erfolgt. Eigentlich müßte ich jetzt einen smiley setzen, aber da ich nicht weiß, wie das geht, mache ich es auf die gute alte Art der comics der 50-er Jahre und sage: grins, grins.
Alle anderen:
wünsche schönen Rest-Sonntag
Grüße vom
Saubär
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wynmuck schrieb:
Hallo Saubär,
und auch Maurice, vielen Dank.
Ich werde es dann mal versuchen mit dem Scheck und ihn einreichen.
Wir haben übrigens in Deutschland geheiratet, und die Franzosen schaffen es nicht, ihren zusammengesetzten Nachnamen (Beispiel: Leissler-Kiep) in die Reihe zu bringen.
Viele Grüße,
Fritz
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Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen.
(Isaac Asimov, am. Wissenschaftsautor)
Hallo Fritz,
ich habe 1990 geheiratet und habe es gewagt, nach damaligem neuen Eherecht in der Schweiz, meinen eigenen Namen zu behalten. Es ist so, dass ich im Normalbereich meinen Namen, bei amtlichen Sachen jedoch einen Doppelnamen (eigener Name plus Name des Mannes angehängt, ohne Bindestrich!!!!) verwenden muss. Ich kann dir versichern, dass bei uns sogar die Behörden bis heute nicht fähig sind, dieses Konstrukt, das ja die eigenen lieben Politiker geschaffen haben, korrekt zu schreiben!!
Dann ist es meiner Ansicht nach verständlich, dass es in anderen Ländern, die ein anderes Namenrecht haben, Probleme geben kann.
Irina
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Habe gerade bei Google eingegeben "Chèque certifié". Von dort kommt man ins frz. Wikipedia
Dort ist das gut erklärt - und wenn man in dem Artikel dann noch einige Zeilen darunter auf das hervorgehobene "Chèque de banque" geht, siehst Du die feinen
Unterschiede.
Zudem fällt mir ein, nach meinen hiesigen Erfahrungen, wer weiß, was die Dir in der Bank erzählen? Verstehst Du das ohne Smilie (meine Frau sagt, ich werd das nie richtig schreiben)?
Und dann kommt ja noch das Problem: bekanntlich können Banken pleite gehen, da nutzt dann der beste Scheck nichts. Lieber Bares unter die Matratze oder wie früher hier in der Bretagne unter die Tischdecke (weil die Beule wegen des einen Scheines nicht zu sehen war). Smilerechts,smilelinks, smileobenoderzuerstunten. Ipcon, ich will für mein Einlenken eine Tütensuppe, dalli, dalli!
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...oder im Garten vergraben, Bücher aushöhlen und den Inhalt mit Geldscheinen auffüllen... der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt- ist allemal sicherer als auf der Bank!
Ich kenne einen Fall, da wurde eine Wohnung von den Verwandten geräumt. Plötzlich fiel eine alte Hutschachtel, die man zusammen mit anderen Dingen entsorgen wollte, runter - grosses Staunen, die verstorbene Dame hatte darin sämtliche Ersparnisse aufbewahrt. Soviel zum Vertrauen in die Banken!!
Irina
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Wie es in Eurem Fall ist (Namensänderung) weiss ich nun nicht, aber
im Regelfall kann man problemlos einen franz. Scheck auf das franz. Konto einreichen, auch wenn ein anderer Empfängername eingetragen ist.
Kontroliert niemand, auffallen kann das höchstens, wenn der Scheck ungedeckt zurückkommt, oder der entsprechende Scheck als gestohlen/verloren gemeldet wurde.
Habe ich schon mehrfach gemacht, auch mit grösseren Beträgen, um die 2000 Euro.
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