das deutsche Netzwerk in Frankreich - Forum für Deutsche die in Frankreich leben
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Also wenn ich das alles so höre, wird mir ja angst und bange.!!!!! *fürcht* In welchem Land bin ich den hier gelandet? Vielleicht sollte ich schnellstmöglich den Verkauf meines Hauses betreiben und wieder nach Deutschland gehen.....
Ich möchte nämlich nicht in die Mühlen der franz, Justiz geraten, was ja durchaus passieren kann, slebst wenn man eine "weisse Weste" hat!!!
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Ilonka, nun mal sachte, das kann Dir überall passieren!
Lies den Artikel über Harry Wörtz.
Und die Berichte, nach denen Leute in D. 9 Jahre wegen Raub- oder Banküberfalls absitzen mußten, obwohl sie ein Alibi hatten, daß sie zur Tatzeit 350 km entfernt waren.
Voll absitzen, weil sie nie gestanden haben, also "keine Reue zeigten", demnach keinen Strafnachlaß verdienten (Zweidrittelregelung), sich nicht brechen ließen.
Erst als er freikam, stellte sich seine Unschuld heraus. Auch ein Polizist, der lauter entlastende Beweismittel zusammentrug, konnte die Verurteilung nicht verhindern.
Der angebliche Täter war ungefähr so dick wie der, den die Kamera aufgezeichnet hatte. "Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, daß der Angeklagte..."
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FÜR FRITZ:
http://www.inkasso-anwalt.com
mit vielen Details, Tipps, Verjährungsfristen etc.
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Maurice schrieb:
Fritz, Du als Frauenversteher und ich als Auf-Frauen-Steher, wir werden das Ding schon schaukeln.
Maurice, es regnet gerade, da habe ich etwas Zeit. Ich gebe hier mal meine Meinung über dich kund: Kennengelernt habe ich dich als Hardliner, wenn sich jeder an die Gesetze, Vorschriften etc. hält, hat er nichts zu befürchten. Wenn jemand ein Gerichtsurteil für falsch hält, hat ihn die drakonische Strafe der 2. Instanz in aller Härte zu treffen. Die Justiz irrt nicht.
Jetzt kam dieser Herr Krombach ins Spiel, gegensätzliche Urteile, und du bringst weitere Beispiele (Pforzheim), wie sich die Justiz doch irrt, dem Herrn Krombach ist nichts bewiesen, etc. Ich finde immer noch das deutsche Urteil wegen Vergewaltigung (2 Jahre auf Bewährung) für einen Skandal, entweder war man es oder nicht. Dann darf es nur Freispruch geben oder eine gerechte Strafe. Daß dieser Herr Krombach anschließend noch verurteilt wurde, weil er mit falschen Papieren wieder eine Praxis aufmachte, diesmal für 2 Jahre ohne Bewährung!!! läßt dich auch kalt. Du hast dich hier als ein Sympathisant von Herrn Krombach geoutet.
Wenn du auch mir dieses Recht zugesprochen hättest, daß ich auf einen geldgeilen SPA-Direktor traf, auf einen sado-masochistischen Dorf-Polizisten, der seine Phantasien durch mich ausleben ließ (nach der Vernehmung sagte er mir: "Ich glaube dir kein Wort"), einen deutschfeindlichen Richter, den selbst die Rechtsanwälte betiteln mit: "Il est un fou", dann wäre alles viel einfacher verlaufen.
Du hast dich hier in diesem Thread von einem Saulus in einen Paulus gewandelt. Ich weiß noch nicht, welche Rolle dir besser steht. Das ist alles nur meine Meinung. Wie ich sehe, können wir in Sachthemen, auf die ich noch eingehen werde, konfliktlos diskutieren. Es wäre aber (siehe ganz oben) wünschenswert, nicht zu persönlich zu werden.
Gruß Fritz
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Ilonka schrieb:
Ich möchte nämlich nicht in die Mühlen der franz, Justiz geraten, was ja durchaus passieren kann, slebst wenn man eine "weisse Weste" hat!!!
Ilonka, ich befürchte auch, daß das kein französisches Problem ist. Wenn man mal ausgesucht ist, brauchen die Staatsanwälte und Richter ein Opfer, bis sie eines finden. Google mal nach dem Begriff "Kognitive Dissonanz", es würde hier zu lange dauern, alles darzustellen.
Melde dich mal wieder,
wünscht sich Fritz
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Maurice schrieb:
Nun zu Deinem persönlichen Fall:
Es existiert der Europäische Vollstreckungsbefehl (ich weiß jetzt nicht genau auswendig, ob das die genaue Bezeichnung ist), den man beantragen kann und der über die Landesgrenzen, sei es nach England, sei es nach Deutschland , auf den Weg gebracht werden kann. Wie das Verfahren, das eben durch die EU möglich geworden ist, genau laufen muß bzw. läuft, weiß ich auch nicht. Dessen Berechtigung wird in dem Land, in dem vollstreckt werden soll, sicher auch geprüft.
Vielleicht, wenn Du den Aufenthaltsort der Person kennst - das sage ich jetzt ohne genaue Kenntnis der besonderen Umstände - ist es möglich, ein neues Verfahren in D. anzuleiern.
Denn offensichtlich handelt es sich ja um einen schuldrechtlichen Vorgang zwischen 2 Deutschen, wobei (meine Meinung) - wenn die Unterlagen den Schluß zulassen -
es keine Rolle spielt, wo die "Schulden" entstanden sind. Sie können ja aber immer nur dort eingetrieben werden, wo die Person lebt, es sei denn, sie hat Eigentum im Ausland, daß man pfänden lassen könnte, um es zur Versteigerung zu bringen.
Maurice, jetzt zu meinem Fall, um dir auf die Beine zu helfen:
Die Schuld ist hier in Frankreich entstanden. Die Schuldnerin wohnte bei mir in einer separaten Wohnung und war während des gesamten Verfahrens vor Gericht angemeldet. Die Vorladungen fürs Gericht wurden ihr ordnungsgemäß zugestellt. Da sie sich zu diesem Zeitpunkt aber bereits abgesetzt hatte, hat sie sie nie empfangen. Sie wurde in Abwesenheit verurteilt.
Es gibt einen Europäischen Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004. Es ist ein Formular, das in den europäischen Staaten identisch ist, so daß jemand nur die Zeilen vergleichen muß, um zu sehen, was gemeint ist, das in diesem Fall vom französischen Gericht ausgefüllt werden muß. Das ist die Theorie. Das franz. Gericht verweigerte die Mitarbeit, weil "que l'ordonnance de référé ne peut dès lors etre certifée que si des normes minimales de procédure fixées aux articles 12 à 19 du règlement (CE) 85/2004) ont été resepectées ...."
Einfach gesagt, weil die Schuldnerin sich nicht vor Gericht verantwortet hat, kann sie auch innerhalb der EG nicht zur Verantwortung gezogen worden, auch wenn es ein vollstreckbares Urteil in Frankreich gibt.
Ich hoffte auf einen Ausweg: Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EugG-VO). Hiernach hätte mein Gericht eine Bescheinigung gem. Art. 53, 54 EuGVO auszufüllen. Wie mir "mein" Gericht erklärte, gilt diese Verordnung nur für Verfahren, die vor dem 21. Oktober 2005 abgeschlossen worden sind, also keine Bescheinigung.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Verfahren in Deutschland neu aufrollen zu lassen. Ob sich das lohnt, weiß ich nicht, zumal ich nicht sicher weiß, wo die Schuldnerin wohnt oder ob sie überhaupt noch lebt (nicht, daß du meinst, ich hätte da nachgeholfen .... erst hätte ich meine Schulden verlangt). Sie hat, als sie hier alles Hals über Kopf verließ, ein Haus in Deutschland gekauft (im Rahmen einer Zwangsversteigerung), ist aber nie im Grundbuch eintragen, so daß ich mal annehme, daß ihre Anzahlung noch für den Hauskauf gereicht hat, aber nicht mehr, um die Grundschuldeintragung zu bezahlen, und sie jetzt irgendwo unter einer Brücke lebt. Mein Bedauern hält sich in Grenzen, zumal sie die Wohnung mit den Katzen bei mir zurückließ.
Ich hoffe, wir können die Diskussion emotionslos fortsetzen.
Gruß Fritz
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wynmuck schrieb:
Dann darf es nur Freispruch geben oder eine gerechte Strafe. Daß dieser Herr Krombach anschließend noch verurteilt wurde, weil er mit falschen Papieren wieder eine Praxis aufmachte, diesmal für 2 Jahre ohne Bewährung!!! läßt dich auch kalt. Du hast dich hier als ein Sympathisant von Herrn Krombach geoutet.
Starkes Stück, was Du da von mir behauptest. Ich und ein Sympi!
Ganz starkes Stück! Ich habe lediglich gesagt, daß alle nur vom Lesen und Hörensagen her urteilen ohne genaue Kenntnis der Fakten. Die kennt nur der Tatbeteiligte, wenn er es denn war.
So! Nun habe ich mal unter "Dr. Dieter Krombach" gegoogelt und bin auf ein Interview in Francesoir.fr vom 21.10.2009 gestoßen, in dem einer der frz. Anwälte äußert, es müsse große politische Einflußnahme seinerzeit gegeben haben von frz. und dt. Seite, denn der damalige frz. Generalstaatsanwalt Burgelin habe ihm gesagt, er habe Weisung von oben [das heißt politische Einflußnahme in einem Staat, in dem offiziell Gewaltenteilung herrschen sollte, auf die "unabhängige Justiz"], daß der internationale Haftbefehl "im Dossier" bleiben solle, also nicht raus gehen solle.
Mich hatte eigentlich nur interessiert, warum er immer noch mit Dr.-Titel genannt wird, den verliert man nämlich in bestimmten Fällen.
Da er als Kardiologe bezeichnet wird, wundert es mich auch, daß sich nach einer 16-jährigen damals so viele Patientinnen (alle mit einem Herzproblem?) als weitere Opfer gemeldet haben sollten. Vielleicht hat er ja als Allgemeinmediziner praktiziert, denn das Risiko, Herzpatientinnen so zu "sedieren", daß sie bei Bewußtsein bleiben und dann sie zu mißbrauchen, eerfordert schon eine hohe Risikobereitschaft. Und die Arzthelferinnen? Das Umfeld. Wie gesagt: "je n'ai pas tenu la chandelle!" = Ich war nicht dabei, wie soll ich hier zur Wahrheitsfindung beitragen. Vielleicht war er wichtiger Doppelagent?
Daß Vermengen von Politik und Recht überall vorkommen, sahen wir auch
an der einen Partei-Spendenaffäre in D. Da wurde keiner (er besaß keine Immunität mehr) in Beugehaft genommen, um die Spender zu nennen, sondern später noch als Kandidat für den Friedensnobelpreis gehandelt.
einen deutschfeindlichen Richter, den selbst die Rechtsanwälte betiteln mit: "Il est un fou", dann wäre alles viel einfacher verlaufen.
sicher: Il est fou, C'est un fou oder Il est fou, celui-là!
Aber das hilft Dir nicht, denn sie hätten aufgrund einer solchen Beobachtung ein
Verfahren beantragen müssen bei der Aufsichtsbehörde der magistrature, wie das durchaus möglich ist.
Du hast dich hier in diesem Thread von einem Saulus in einen Paulus gewandelt. Ich weiß noch nicht, welche Rolle dir besser steht. Das ist alles nur meine Meinung. Wie ich sehe, können wir in Sachthemen, auf die ich noch eingehen werde, konfliktlos diskutieren. Es wäre aber (siehe ganz oben) wünschenswert, nicht zu persönlich zu werden.
Gruß Fritz
Ich seh mich weder als Saulus noch Paulus, für die Bezeichnung als "Sympi" brauchst Du Dich nicht zu entschuldigen.
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Maurice schrieb:
So! Nun habe ich mal unter "Dr. Dieter Krombach" gegoogelt und bin auf ein Interview in Francesoir.fr vom 21.10.2009 gestoßen, in dem einer der frz. Anwälte äußert, es müsse große politische Einflußnahme seinerzeit gegeben haben von frz. und dt. Seite, denn der damalige frz. Generalstaatsanwalt Burgelin habe ihm gesagt, er habe Weisung von oben [das heißt politische Einflußnahme in einem Staat, in dem offiziell Gewaltenteilung herrschen sollte, auf die "unabhängige Justiz"], daß der internationale Haftbefehl "im Dossier" bleiben solle, also nicht raus gehen solle.
Ich seh mich weder als Saulus noch Paulus, für die Bezeichnung als "Sympi" brauchst Du Dich nicht zu entschuldigen.
Hallo Maurice,
bevor du wieder mit den Hufen scharrst: Ich habe auch irgend etwas gelesen, daß dieser Dr. im Geheimdienst von ... was weiß ich gearbeitet haben soll. Ich hielt das für eine Verschwörertheorie. Aber selbst wenn, darf er nicht tun, was er will.
Nachtrag: Irgendwann hattest du mal geschrieben, daß dieses Thema dich schon seit über 10 Jahren verfolgt.
Beitrag geändert von wynmuck (2009-10-23 17:28:18)
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wynmuck schrieb:
Maurice, jetzt zu meinem Fall, um dir auf die Beine zu helfen:
Die Schuld ist hier in Frankreich entstanden. Die Schuldnerin wohnte bei mir in einer separaten Wohnung und war während des gesamten Verfahrens vor Gericht angemeldet. Die Vorladungen fürs Gericht wurden ihr ordnungsgemäß zugestellt. Da sie sich zu diesem Zeitpunkt aber bereits abgesetzt hatte, hat sie sie nie empfangen. Sie wurde in Abwesenheit verurteilt.
Es gibt einen Europäischen Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004. Es ist ein Formular, das in den europäischen Staaten identisch ist, so daß jemand nur die Zeilen vergleichen muß, um zu sehen, was gemeint ist, das in diesem Fall vom französischen Gericht ausgefüllt werden muß. Das ist die Theorie. Das franz. Gericht verweigerte die Mitarbeit, weil "que l'ordonnance de référé ne peut dès lors etre certifée que si des normes minimales de procédure fixées aux articles 12 à 19 du règlement (CE) 85/2004) ont été resepectées ...."
Einfach gesagt, weil die Schuldnerin sich nicht vor Gericht verantwortet hat, kann sie auch innerhalb der EG nicht zur Verantwortung gezogen worden, auch wenn es ein vollstreckbares Urteil in Frankreich gibt.
Ich hoffte auf einen Ausweg: Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EugG-VO). Hiernach hätte mein Gericht eine Bescheinigung gem. Art. 53, 54 EuGVO auszufüllen. Wie mir "mein" Gericht erklärte, gilt diese Verordnung nur für Verfahren, die vor dem 21. Oktober 2005 abgeschlossen worden sind, also keine Bescheinigung.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Verfahren in Deutschland neu aufrollen zu lassen. Ob sich das lohnt, weiß ich nicht, zumal ich nicht sicher weiß, wo die Schuldnerin wohnt oder ob sie überhaupt noch lebt (nicht, daß du meinst, ich hätte da nachgeholfen .... erst hätte ich meine Schulden verlangt). Sie hat, als sie hier alles Hals über Kopf verließ, ein Haus in Deutschland gekauft (im Rahmen einer Zwangsversteigerung), ist aber nie im Grundbuch eintragen, so daß ich mal annehme, daß ihre Anzahlung noch für den Hauskauf gereicht hat, aber nicht mehr, um die Grundschuldeintragung zu bezahlen, und sie jetzt irgendwo unter einer Brücke lebt. Mein Bedauern hält sich in Grenzen, zumal sie die Wohnung mit den Katzen bei mir zurückließ.
Ich hoffe, wir können die Diskussion emotionslos fortsetzen.
Gruß Fritz
Da kenne ich zu wenige Details.
Dein erster Fehler war, keine Kaution zu nehmen, Dein zweiter, beim Ausbleiben der ersten oder zweiten Miete nicht gleich zuzuschlagen (rechtlich). Mietnomaden (Deutsche) kenne ich hier auch in F.
Hier bedauerst Du, was Du im Fall Krombach nicht gutheißt: Nichtdurchsetzbarkeit
eines Urteils, das in Abwesenheit der anderen Partei (hier ein zivilrechtliches Verfahren, dort ein strafrechtliches gegen einen, der anderswo in derselben Sache
freigesprochen worden war).
Aufzuspüren müßte Deine Schuldnerin sein.
Das Haus, das sie erwarb oder erwerben wollte, muß doch heute jemand gehören.
Falls sie Erben hatte und diese die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben (egal, ob sie von der Sache wußten), kannst Du dort einzutreiben versuchen. Über Verjährungsfristen weiß ich in diesem Zusammenhang nicht viel.
Wenn kein Gerichtsstand vereinbart war, spielt es keine Rolle, wo die Schuld entstanden ist. 10.000,00 plus Zinsen machen schon viele Afrikaner satt, und wenn Du von Frankreich aus für Médecins sans Frontières spendest, hast Du einen höheren Steuervorteil als dies in D. möglich wäre.
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Maurice schrieb:
Dein erster Fehler war, keine Kaution zu nehmen, Dein zweiter, beim Ausbleiben der ersten oder zweiten Miete nicht gleich zuzuschlagen.
Ja Maurice, sie hat immer ihre Miete pünktlich bezahlt, da kann ich ihr nichts vorwerfen. Du dichtest wieder etwas in dich hinein. Die Mietzahlungen hörten erst auf, als sie die Katzen und ihren Saustall bei mir ließen. Da war ich dann mit der Tante von der SPA bei der Polizei, und die Auskunft war: "Sie kann ja morgen wiederkommen, da können wir nichts machen." Das Recht der Privatsphäre hat Vorrecht vor dem Leben der Katzen, die in der Wohnung in ihrer Scheiße zurückgelassen worden sind! Und ich verstehe jeden, der nie in seinem Leben in Frankreich eine Wohnung an einen Wohnungssuchenden vermietet. Lieber leerstehen lassen!
Nachtrag: Nachdem ich Räumungsklage erhoben habe, hat sie Briefe bekommen, ich weiß nicht mehr, von welcher Organisation, daß sie sich doch bitte melden möchte, damit sie sich gegen diese Klage wehren kann. Diese Info kann nur von dem Gericht weitergeleitet worden sein, denn sonst wußte keiner von der Klage. Keine Organisation hat sich an mich als Wohnungseigentümer gemeldet, wie ich eine vollgeschissene, verlassene Wohnung so schnell wie möglich betreten und säubern darf. Nach dem Gesetz durfte ich das erst nach den 3 Jahren, wenn der Mietvertrag auslief, denn die Mieterin hätte ja 1 Tag vor Ablauf des Mietvertrages herkommen könnnen und die Wohnung säubern können (theoretisch, wie will man den Gestank von einem Tag auf den anderen eliminieren?). Daß sie in der Zwischenzeit keine Miete zahlte, war egal, aber das ist in Deutschland ja auch nicht anders. Und dann natürlich nach dem normalen Procedere, Räumungsklage, Hussier, etc., das ich alles hinter mir habe.
Gruß Fritz
Beitrag geändert von wynmuck (2009-10-23 17:50:14)
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wynmuck schrieb:
Ja Maurice, sie hat immer ihre Miete pünktlich bezahlt, da kann ich ihr nichts vorwerfen. Du dichtest wieder etwas in dich hinein.
ich dichte nicht, Deine Darstellungen sind unzureichend, bzw. lückenhaft in wesentlichen Punkt
Lieber leerstehen lassen!
Gruß Fritz
so isses, aber auch in D. --- Nur wolle hat wieder Glück mit seinen Nachbarinnen. ----
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@ maurice
wie konntest du so schnell antworten? Ich war doch noch gar nicht fertig. Im übrigen kenne ich die Geschichte von wolle nicht.
Beitrag geändert von wynmuck (2009-10-23 17:52:10)
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wynmuck schrieb:
Nachtrag: Irgendwann hattest du mal geschrieben, daß dieses Thema dich schon seit über 10 Jahren verfolgt.
Nicht das Thema verfolgt mich, hatte ich auch nicht so geschrieben, sondern ich dieses Thema, diesen Fall, wie auch andere, ob nah, ob fern.
ob politisch oder vermeintlich "privat". Oder denk mal an das "Phantom von Heilbronn ".
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Ich gehe jetzt die Klauen unserer Ziegenböcke schneiden und erfreue Franzosen (wenn sie mir als nationalistisch eingestellt bekannt sind) immer mit der Bemerkung, daß ich den Geruch der Böcke selbst jetzt in der Ranzzeit schöner finde als das eklige Parfüm der Stewardessen der Air France.
Sie sind dann empört und wissen nicht, daß ich das obendrein ernst meine!
Aber so ist es.
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Maurice schrieb:
...., daß ich den Geruch der Böcke selbst jetzt in der Ranzzeit schöner finde als das eklige Parfüm der Stewardessen der Air France.
.
Auch dieses hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Das erinnert mich an eine Kleinanzeige: "Suche Mann mit Pferdeschwanz. Frisur: egal".
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Maurice schrieb:
Nicht das Thema verfolgt mich, hatte ich auch nicht so geschrieben, sondern ich dieses Thema, diesen Fall, wie auch andere, ob nah, ob fern.
Wer nun wen verfolgt, ist zum Schluß wohl egal.
Gruß Fritz
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wynmuck schrieb:
...Im übrigen kenne ich die Geschichte von wolle nicht...
ich uebrigens auch nicht... ![]()
maurice schrieb:
--- Nur wolle hat wieder Glück mit seinen Nachbarinnen. ---- .
Ich hab nicht nur Glueck mit den Nachbarn/rinnen... sondern auch mit meine franz. Freunde/innen... eigentlich mit allen Franzosen... mit der Administration... den Flics... ect.
Aber Glueck? Ne... iss kein Glueck!
Nur... ich bin nicht zum missionieren hier... nach dem Motto "am deutschen wesen soll die welt genesen" schreib das minuscule, weil es minuscule ist.
Im Gegenteil... ich hab eigentlich meine deutsche Identitaet aufgegeben... das aber schon bevor ich nach France rueber bin, weil ich mich immer als Europaeer gefuehlt habe... und nun bin ich eben hier ![]()
désolè... ich schweif ab...
um wieder zum Thema zu kommen... sach mal Fritz, der Hund in deinem Avartar.... ist der tot? ![]()
salut wolle... der heute nicht zum letzten mal im Meer geschwommen hat ![]()
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wolle schrieb:
sach mal Fritz, der Hund in deinem Avartar.... ist der tot?
Nee, das weiße ist unsere Hündin, und die liegen friedlich Rücken an Rücken und schnarchen vor sich hin.
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