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#1 2010-07-30 21:16:28

renata
Mitglied
Ort: Herault
Registriert: 2010-05-10
Beiträge: 32

Schwerbehindertenausweis

Guten Abend,

sicherlich ist der in D ausgestellte Schwerbehindertenausweis (100%) sowie der blaue Parkausweis für Behinderte hier in F nicht gültig.
Kann mir BITTE jemand Auskunft geben wo ich diese beiden beantragen muss, gibt es vielleicht dazu Vordrucke und gibt es hier auch diese Merkzeichen ( G, aG, RF) ??

Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende

Gruss

Carmen

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#2 2010-07-31 06:45:48

herbertp
Mitglied
Registriert: 2007-01-12
Beiträge: 106

Re: Schwerbehindertenausweis

Bonjour Carmen
hilft Dir dieser link weiter? Oder hast Du zu grosse Sprachschwierigkeiten, dann kann ich auch etwas uebersetzen.
http://vosdroits.service-public.fr/F2446.xhtml

salut
Herbert

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#3 2010-07-31 08:54:38

giantpanda
Mitglied
Registriert: 2008-06-15
Beiträge: 727

Re: Schwerbehindertenausweis

[
hallo!

Wenn Sie einen deutschen internationalen Ausweis, ist diese gültig in Frankreich!

Sonst mûssen sie einen über Ihren " médecin traitant " beantragen.
d.h. Sie müssen Ihre Behinderung in Frankreich bestätigen lassen - also bringen Sie all die unterlagen ( Kopien ), die Sie haben.

Nb. Als Behinderte ( je nach % Satz ) können Sie Einkommensteuernachlässe bekommen, indem sie dies auf Formular 2042 ( Einkommensteuererklärung ), Seite 2 siehe ab Kasten P. ( mit französischen Nachweis) eintragen.

Grüsse,

giantpanda

PS.Dies kann dauern, weil die Entscheidung wird von eine regionalen Kommission dauern.

Beitrag geändert von giantpanda (2010-07-31 08:55:35)

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#4 2010-08-02 21:18:24

renata
Mitglied
Ort: Herault
Registriert: 2010-05-10
Beiträge: 32

Re: Schwerbehindertenausweis

herbertp schrieb:

Bonjour Carmen
hilft Dir dieser link weiter? Oder hast Du zu grosse Sprachschwierigkeiten, dann kann ich auch etwas uebersetzen.
http://vosdroits.service-public.fr/F2446.xhtml

salut
Herbert

Guten Abend Herbert

vielen Dank für die Info und besten Dank für das Angebot. Ich werde es erst mal selbst versuchen,ich muss!
Wenn ich aber nicht klar komme, darf ich mich dann zwecks Übersetzung nochmal melden (per Mail oder hier im Forum?)

Schönen Abend

Gruss

Carmen

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#5 2010-08-02 21:27:43

renata
Mitglied
Ort: Herault
Registriert: 2010-05-10
Beiträge: 32

Re: Schwerbehindertenausweis

giantpanda schrieb:

[
hallo!

Wenn Sie einen deutschen internationalen Ausweis, ist diese gültig in Frankreich!

Sonst mûssen sie einen über Ihren " médecin traitant " beantragen.
d.h. Sie müssen Ihre Behinderung in Frankreich bestätigen lassen - also bringen Sie all die unterlagen ( Kopien ), die Sie haben.

Nb. Als Behinderte ( je nach % Satz ) können Sie Einkommensteuernachlässe bekommen, indem sie dies auf Formular 2042 ( Einkommensteuererklärung ), Seite 2 siehe ab Kasten P. ( mit französischen Nachweis) eintragen.

Grüsse,

giantpanda

PS.Dies kann dauern, weil die Entscheidung wird von eine regionalen Kommission dauern.

Hallo giantpanda,

es liegen alle Unterlagen dem Arzt vor, diese habe ich noch alle in D übersetzen lassen. Habe nächste Woche einen Termin.

In meiner ersten Steuererklärung von 2009 hier in F, habe ich die 100% Behinderung eingetragen und eine Kopie vom Behindertenausweis beigelegt. Mal schauen was kommt.

Also vielen Dank für die Auskunft

Grüsse

Carmen

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