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| Ehescheidung | ||||||||||||
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| Zusammenfassung der Seite "Ehescheidung" des deutschen Konsulates. | ||||||||||||
| Zusammenfassung und alle Adressen und Dokumente im Überblick.
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Bei Ehescheidung empfiehlt sich in jedem Fall eine eingehende anwaltliche Beratung, die durch die nachstehenden Hinweise nicht ersetzt werden kann. Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die gerichtliche Zuständigkeit oder die Rechtsordnung, nach der eine Ehe geschieden werden kann. Hierzu ist jeweils eine gesonderte Prüfung notwendig: "Gemäß Paragraph 606 der Zivilprozeßordnung sind deutsche Gerichte für Ehesachen u.a. dann zuständig, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder - bei ausländischen Bürgern - wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Zuständigkeit ist nicht ausschließlich, d.h. dass auch eine Scheidung im Ausland möglich sein kann und unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt wird (vgl. Anerkennung einer Scheidung). Von dem Grundsatz, dass sich Deutsche stets an ein deutsches Gericht wenden können, gibt es eine Ausnahme: Für Ehesachen ab dem 01.03.2001 kommt es in den EU-Staaten (außer Dänemark) nicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Nur wenn beide Deutsche sind, kann wahlweise auch ein deutsches Gericht angerufen werden. Falls Sie einen Korrespondenzanwalt im Ausland benötigen sollten, so bieten Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen hier auf der rechten Webseite Anwaltslisten in Ihrer Umgebung zum Runterladen an bzw. der Bürgerservice des Auswärtigen Amts schickt Ihnen auf Anfrage gerne eine Anwaltsliste zu. Korrespondenzanwälte im Ausland benennen auch die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (www.anwaltauskunft.de) und der Anwalt-Suchservice (www.anwaltssuche.de). Quelle : http://www.amb-allemagne.fr |
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| von eve* | ||||||||||||
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